ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dcg-consult, im Folgenden Lieferant genannt.

 

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

 

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Anderenfalls kommen die AGB  der Firma dcg-consult vollumfänglich zur Anwendung.

 

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

 

Angebote des Lieferanten

Die Firma dcg-consult verkauft Dienstleistungen im Bereich Marketing & Sales, Webdesign, Werbefotografie, Drucksachengestaltung, Projektmanagement, Strategieberatung und damit verbundene Aufträge sowie vor- und nachgelagerte Dienstleistungen.

 

Mögliche Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Maill gemacht werden, gelten als verbindlich und setzen automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

 

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Lieferant bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

 

Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant - sofern nicht anders vereinbart -  innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Dienstleistungen, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

 

Gut zum Druck 

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt dcg-consult keine Haftung.

 

Autorkorrekturen 

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

 

Leistungen Dritter 

Für Leistungen im Bereich Druck, Produktion, Mediaeinkauf und Übersetzungen arbeitet dcg-consult mit ausgewählten Spezialisten zusammen. dcg-consult handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.

 

Geistiges Eigentum 

Alle von dcg-consult geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von dcg-consult. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens dcg-consult. Ohne Einverständnis von dcg-consult ist niemand berechtigt, geschaffene Werke eigenhändig zu nutzen oder abzuändern. Die Nichtbeachtung wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.- geahndet.

 

Nutzungsrechte 

Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von dcg-consult einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von dcg-consult hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

 

Gewährleistung 

Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche dcg-consult zur Weiterbearbeitung dienen, geht dcg-consult davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Daten und Unterlagen 

dcg-consult bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist dcg-consult ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur und werden nur auf speziellen Wunsch weitergegeben.

 

Honorar

Die Agentur erhebt das mit dem Kunden vereinbarte Honorar leistungsbezogen mit entsprechend detailliertem Leistungsnachweis. Zum Leistungsaufwand gehören neben der kreativen Tätigkeit auch Reisezeiten zum oder im Auftrag des Kunden (siehe auch Punkt "Spesen") sowie allfällige Zeitaufwände für Sitzungen, Meetings, Workshops, etc.

 

Termine

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung oder deren Anlagen festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Dienstleistungen zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

 

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

 

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

 

I.          auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.

II.        Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III.       dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

 

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Dienstleistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Dienstleistung in der bestellten Ausführung. Sie gilt seitens Kunde akzeptiert, sofern nicht binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch auf Nachbesserung erhoben wird.

 

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Kunden.

 

Der Kunde ist zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. 

 

Akontozahlungen 

Bei umfangreicheren Projekten werden Akontorechnungen gestellt. 50% des offerierten Honorares bei Auftragserteilung, die restlichen 50% (plus Kosten für allfällige Zusatzleistungen) nach Abschluss des Projektes.

 

Auftragsreduzierung oder -annulierung 

Wird ein erteilter Einzelauftrag reduziert oder annulliert, hat dcg-consult einen Anspruch auf 15% des abgemachten Honorars auf die ursprünglich vereinbarten Dienstleistungen. Wurde die Leistung bereits teilweise oder vollständig erbracht, hat dcg-consult Anspruch auf den vollen, abgemachten Betrag, die jeweilige Dienstleistung betreffend. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

Langfristige Betreuungsmandate, welche ursprünglich/erstmals für eine bestimmte, befristete Laufzeit vereinbart wurden, erneuern sich ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verlängerung des Mandates stillschweigend jeweils um ein weiteres Mandat der jeweiligen bisherigen Laufzeit, sofern nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablaufdatum des Mandatsauftrages gekündigt wurde.

 

Haftung 

Die Haftung seitens dcg-consult beschränkt sich auf grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den jeweiligen Auftragswert des Einzelprojektes beschränkt.

 

Mängelrüge 

Die von dcg-consult erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang oder nach Umsetzung umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen.

 

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt,

 

I.         Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen

II.        oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

III.       und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten, auch, wenn die Dienstleistungen oder ein Teil davon bereits erfüllt wurden.

 

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

 

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an den Lieferanten verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

 

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, ist die Agentur berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an eine Mahngebühr zu erheben, die vier Prozent des jeweiligen Rechnungswertes entspricht. Ab der zweiten Mahnung werden je Mahnung zusätzlich CHF 20.- Bearbeitungsgebühr erhoben.

 

Spesen

Aussendiensteinsätze für den Auftraggeber

I.         Reisezeit wird als 100% Arbeitszeit berechnet.

II.        Allfällige Spesen für

 a) Transport (2. Klasse Halbtax)

 b) bzw. 0,70CHF je gefahrenem Kilometer mit eigenem Pkw

 c) angemessene Verpflegung (sofern erforderlich)

 d) Unterbringungskosten, etc.

werden nach Belegen abgerechnet.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

 

Sonstiges

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

Stand Juni 2014


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